House rules
Klagenfurter Messe Betriebsgesellschaft mbH
Here you can find the rules of our house and download it as PDF-File.
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Klagenfurter Messe Betriebsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden „KM“ genannt), insbesondere für das Freigelände, die Hallen, die Messeservicegebäude sowie alle Parkbereiche (im Folgenden „Messegelände“ genannt).
Zeitlich gilt diese Hausordnung während sämtlicher Eigenveranstaltungen von KM (Messen und sonstige Veranstaltungen) inklusive der damit verbundenen Auf- und Abbauzeiten.
Die folgenden Paragraphen gelten zu jederzeit, also auch außerhalb von Eigenveranstaltungen von KM: 2.1., 2.5., 2.6., 2.7., 2.8., 2.9., 2.10., 3., 4.1., 5.2., 5.5., 5.8., 5.9., 8.
2.1. Das Messegelände ist nicht öffentlich und unterliegt dem Hausrecht der KM.
2.2. Nur Besucher von Veranstaltungen mit einer gültigen Eintrittskarte (im Folgenden „Besucher“) und von der KM oder dem jeweiligen Veranstalter zugelassene Personen mit einem gültigen Berechtigungsausweis (im Folgenden „sonstige Personen“) dürfen das Messegelände betreten.
2.3. Auf Verlangen der KM haben die Besucher die Eintrittskarte und die sonstigen Personen den Berechtigungsausweis jederzeit vorzuzeigen.
2.4. Besucher dürfen sich auf dem Messegelände nur während der Öffnungszeiten der betreffenden Veranstaltung aufhalten. Insbesondere haben Besucher das Messegelände am Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
2.5. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen das Messegelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson betreten.
2.6. Die KM kann Personen aus Sicherheitsgründen das Betreten des Messegeländes oder von bestimmten Bereichen des Messegeländes jederzeit untersagen. Entsprechend kann sie die Räumung anordnen.
2.7. Die KM kann Personen, die Drogen oder übermäßig Alkohol konsumiert haben, das Betreten des Messegeländes untersagen. Entsprechend kann sie solche Personen vom Messegelände jederzeit verweisen.
2.8. Die KM kann Personen bei Verstößen gegen diese Hausordnung jederzeit vom Messegelände verweisen.
2.9. Die KM kann Personen bei Verstößen gegen diese Hausordnung ein Hausverbot erteilen. Dieses Hausverbot kann befristet oder unbefristet sein.
2.10. Das Mitführen von Hunden ist gestattet, wenn diese an der Leine geführt werden. So genannte „Kampfhunde“ müssen überdies einen Beißkorb tragen. (Der Hundehalter haftet für sämtliche Schäden, insbesondere Verunreinigungen, die durch mitgeführte Hunde verursacht werden in vollem Ausmaß. KM behält sich vor, bei einzelnen Eigenmessen ein Hundeverbot auszusprechen.
3.1. Die Einrichtungen des Messegeländes sind schonend und pfleglich zu behandeln.
3.2. Jegliche Verunreinigung und Verschmutzung des Messegeländes ist untersagt.
3.3. Jedermann hat sich auf dem Messegelände so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar belästigt wird.
4.1. Auf dem Messegelände gelten die Vorschriften der StVO. Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahr- und Fußgängerverkehrs sind zu beachten.
4.2. Die Weisungen der KM und des jeweiligen Veranstalters betreffend die Regelung des Verkehrs, insbesondere das Halten und Parken, sind zu befolgen.
5.1. In den geschlossenen Räumen ist das Rauchen untersagt. Innerhalb besonders ausgewiesener Raucherzonen ist das Rauchen gestattet.
5.2. Auf dem Messegelände sind der Konsum von Drogen und der übermäßige Konsum von Alkohol untersagt.
5.3. Auf dem Messegelände ist das Betteln untersagt.
5.4. Auf dem Messegelände ist jegliche gewerbliche Tätigkeit, insbesondere Hausieren, ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der KM, untersagt.
5.5. Auf dem Messegelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie die Nutzung von Werbeträgern ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der KM untersagt. Für Messeaussteller gilt innerhalb ihres Messestandes eine gesonderte Regelung.
5.6. Auf dem Messegelände ist die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Tonaufnahmen sowie Zeichnungen, insbesondere von Messeständen und Ausstellungsobjekten zu gewerblichen Zwecken ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der KM untersagt.
5.7. Das Befahren des Messegeländes mit Rollschuhen, Inlineskates („Rollerblades“), Skateboards, Kickboards, Tretrollern, Elektrorollern, Fahrrädern, fahrbaren Tischen und ähnlichen Fahrhilfen oder Fahrzeugen, ausgenommen Rollstühle und Rollatoren, ist ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der KM untersagt.
5.8. Auf dem Messegelände ist das Mitführen der folgenden Sachen ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der KM untersagt:
5.9. Die KM kann Personen, Taschen, sonstige Behältnisse und Fahrzeuge nach
vorgenannten Sachen durchsuchen.
Auf die Fertigung von Fotografien, Film- und Videoaufnahmen durch die KM oder Dritte zum Zwecke der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation wird hingewiesen. Besucher und sonstige Personen dürfen solche Fotografien und Aufnahmen nicht verhindern, behindern oder erschweren. Mit dem Betreten des Messegeländes wird in solche Fotografien und Aufnahmen sowie deren Veröffentlichung eingewilligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Messegelände zur Sicherheit der Besucher und Aussteller videoüberwacht wird.
Eine etwaige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Hausordnung berührt die Wirksamkeit
deren übriger Regelungen nicht.
Klagenfurter Messe Betriebsges. M.b.H.
Messeplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
www.kaerntnermessen.at